AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Tierversicherungen Dagmar Bowe

Vorbemerkung / Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle angebotenen Dienstleistungen und Vermittlungen, die von „Tierversicherungen Dagmar Bowe“ (Einzelunternehmung) (im Folgenden Leistungsanbieter genannt) zur Verfügung gestellt und von Interessierten (im Folgenden Verwender genannt) unseres Web-Angebotes (im Folgenden Leistung genannt) in Anspruch genommen werden. Außerdem gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingen für alle vertraglichen oder vertragsähnlichen Beziehungen zwischen dem Leistungsanbieter und dem jeweiligen Verwender der Leistung. Der Leistungsanbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. 

Umfang der Leistung und der Betreuung 
Der Leistungsanbieter erteilt für den Verwender im Zusammenhang mit der Leistung Auskünfte über Tarife der Versicherer wie zum Beispiel der Uelzener Versicherungen unverbindlich, freibleibend und für den Verwender kostenfrei. Die Informationen, die der Verwender dem Leistungsanbieter zur Verfügung stellt, werden gegebenenfalls direkt an die verschiedenen Gesellschaften, an die der jeweilige Versicherungsvertrag vermittelt wird, zur abschließenden Bearbeitung und Erstellung eines Versicherungsscheines weitergeleitet. Im Falle der Vermittlung von Versicherungsverträgen übernimmt der Leistungsanbieter zum Teil die Betreuungs- und Verwaltungsfunktion als betreuende Versicherungsagentur für den Verwender. Für die Vermittlung von Versicherungsverträgen erhält der Leistungsanbieter vom Versicherer in der Regel eine Abschluss- und Folgeprovision. Sollten Versicherungsverträge nicht von Seiten des Leistungsanbieters vermittelt worden sein, aber eine Betreuung der Verträge durch den Leistungsanbieter erwünscht sein, so hat der Verwender dazu eine ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Leistungsanbieter abzugeben, die dem Versicherer danach kurzfristig vorgelegt wird. 

Der Leistungsanbieter erstellt für den jeweiligen Verwender aufgrund der von ihm individuell mittels eines Beitragsrechners abgegebenen Daten lediglich ein unverbindliches und freibleibendes, nach den Angaben des Verwenders kalkuliertes Angebot zum Abschluss eines Vertrages für eine Versicherung bei den Versicherungen mit denen der Leistungsanbieter zusammenarbeitet. Im Fall einer veränderten Tarifgestaltung oder einem geänderten Bedingungswerk von Seiten der Versicherungen kann es im Einzelfall zu Abweichungen von den ursprünglichen Vorschlägen des Leistungsanbieters insbesondere durch die sich anschließende interne (Risiko-) Prüfung des Versicherers kommen. Die Leistung des Leistungsanbieters besteht ausschließlich in der Informations-, Beratungs- und Vermittlungstätigkeit durch die Erstellung von Angeboten und online vorgefertigten Versicherungsanträgen, die der Verwender für sich verwenden kann. Dieses obliegt seiner eigenen und freien Entscheidung. Versicherungsleistungen werden durch den Leistungsanbieter nicht direkt und selbst übernommen. 
Durch die Nutzung der Leistungen, insbesondere des Beitragsrechners und den auf den Seiten hinterlegten Antragsformularen, die auf der Internetseite www.tierversicherung-1a.de angeboten werden, verzichtet der Verwender ausdrücklich und bewusst auf die Erstellung und Zusendung eines sonst üblichen Beratungsprotokolls zwischen dem Verwender und dem Leistungsanbieter.

Die Übernahme von Risiken durch den Versicherungsvertrag obliegt ausschließlich den jeweiligen Versicherungen mit denen der Leistungsanbieter zusammenarbeitet. Im Rahmen der Vermittlungstätigkeit wird keinerlei Rechts- oder Steuerberatung erbracht. Der Leistungsanbieter ist als Versicherungsvermittler mit Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (erteilt durch die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, Am Schäferstieg 2, 21680 Stade, www.stade.ihk24.de) tätig und eingetragen im Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info) unter Register-Nr. D-C10A-CBPF-12.

Beratungs- und Dokumentationsverzicht (gemäß § 42c Abs. 2 VVG):
Der Verwender verzichtet durch die Verwendung der angebotenen Leistung ausdrücklich auf eine Dokumentation im Sinne § 42 c Abs. 1 Satz 2 VVG und teilt dem Leistungsanbieter seinen Versicherungswunsch mit.
Der Verwender hat sich für den beantragten Tarif frei und selbständig entschieden und wünscht ausdrücklich die beantragte Versicherung mit dem beantragten Tarif. Auf eine Beratung und Dokumentation wird ausdrücklich verzichtet! Der Verwender beauftragt
den Leistungsanbieter, die beantragte Versicherung ohne weitere Beratung und Bedarfsanalyse an die Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten, die dem Angebot zu Grunde liegt.
Der Verwender wird hiermit darauf hingewiesen, dass sich der Beratungsverzicht nachteilig auf mögliche Schadenersatzansprüche, nach § 63 VVG, wegen evtl. Verletzung von Beratungs- und Dokumentationspflichten gegen den Leistungsanbieter auswirken kann. Ein Anspruch gegenüber dem Versicherer ist davon nicht berührt.

Inhalt und Umfang der Leistung
Von Seiten des Leistungsanbieters werden nur ausgewählte Produkte der Versicherungen, deren Tochterunternehmen und verbunden Unternehmen berücksichtigt und angeboten. Die Versicherungen unterliegen grundsätzlich alle der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Versicherungen haben Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Satzung und allgemeinen wie besonderen Vertragsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst. Der endgültige Versicherungsvertrag wird grundsätzlich zwischen dem Verwender und den jeweiligen Versicherungen abgeschlossen. Der Leistungsanbieter hat auf das Zustandekommen oder das Nichtzustandekommen des Vertrages keinen Einfluss, soweit dies auf Gründen beruht, die im alleinigen Verantwortungsbereich des Verwenders, des zu versichernden Risikos oder des Versicherers liegen. In diesem Zusammenhang sei nur exemplarisch auf die abschließende individuelle Risikoprüfung des Versicherers bezüglich der an ihn herangetragenen Risiken sowie auf die Satzung und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherers hingewiesen. Die Tätigkeit des Leistungsanbieters ist für den Verwender immer kostenfrei. Von Seiten der Versicherungsunternehmen erhält der Leistungsanbieter in der Regel eine Provision durch Vertragsabschlüsse. Die Provision ist Bestandteil des Versicherungsbeitrages bzw. der Versicherungsprämie. Eine darüber hinausgehende weitere Vergütung durch den Verwender an den Leistungsanbieter als Versicherungsvermittler ist in keinem Fall vorgesehen und nicht üblich. Bei der Erstellung der Angebote ist der Leistungsanbieter stets um Aktualität und Vollständigkeit bemüht. Eine Verpflichtung des Leistungsanbieters alle am Markt befindlichen Unternehmen im Bereich der Versicherungs- und Finanzdienstleistung zu berücksichtigen besteht ausdrücklich nicht und ist hier auch ausdrücklich nicht vereinbart. Insbesondere besteht zwischen dem Leistungsanbieter und dem Verwender Kenntnis über den rechtlichen Status des Leistungsanbieters und mithin Einigkeit, dass in dem unter www.tierversicherung-1a.de zugänglich gemachtem Online-Portal im Internet ausschließlich Angebote ausgewählter Versicherungen zur Verfügung gestellt werden können, die zu keiner umfassende Marktübersicht für die Verwender führen werden. 

Gewährleistung und Haftung 
Der Leistungsanbieter haftet für von ihm schuldhaft verursachten Schäden maximal bis zu einer Summe von 1.300.000 € für Versicherungsvermittlung und 750.000 € für Finanzdienstleistungen, gem. HV 415/14, sofern diese schuldhaft verursachten Schäden nicht auf eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten beruhen. Bezüglich der Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der online durchgeführten Angebote und Berechnungen ist eine Haftung des Leistungsanbieters ebenso ausgeschlossen wie für die vollständige, richtige und zeitnahe Weiterleitung der jeweiligen vertragsrelevanten Daten und Informationen an die jeweiligen Versicherungen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für diejenigen Schäden, die wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Leistungsanbieters begründet sind. Diese Haftungsausschlüsse sind Teil des Internetangebotes des Leistungsanbieters mit dem jeweiligen Verwender. Sofern einzelne Formulierungen oder Teile dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht mehr oder nicht mehr vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile dieser Erklärung davon unberührt und gelten weiter fort (Salvatorische Klausel).

Zustandekommen des Versicherungsvertrages / Widerrufsrecht
Der Leistungsanbieter übernimmt niemals eine Garantie für das endgültige Zustandekommen eines Versicherungsvertrages, denn darüber entscheidet ausschließlich und abschließend der Versicherer selbst, insbesondere im Rahmen der abschließenden Risikoprüfung durch den Versicherer. Ein gültiger Vertrag kommt zwischen dem Verwender und dem Versicherer erst dann zustande, wenn der Versicherer den Antrag angenommen hat, daraufhin die Police bzw. den Versicherungsschein erstellt und diesen dem Kunden zugeschickt hat. Werden dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung nicht die Versicherungsbedingungen bzw. die Satzung und die Verbraucherinformationen (§10 Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG) bereits übergeben, so gilt der Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der mit der Police überlassenen Versicherungsbedingungen bzw. der Satzung und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb einer gesetzlichen Frist von vierzehn Tagen nach Erhalt der Unterlagen schriftlich gegenüber dem Versicherer seine Erklärung widerruft. Erst wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die vollständigen Unterlagen vorliegen und er bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist, beginnt die Frist für den Widerruf. 

Das Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers ist in § 8 des Versicherungsvertragsgesetzes VVG geregelt: 
„(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem folgende Unterlagen dem Versicherungsnehmer in Textform zugegangen sind:
1.der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 und
2.eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und über die Rechtsfolgen des Widerrufs, die dem Versicherungsnehmer seine Rechte entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels deutlich macht und die den Namen und die ladungsfähige Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, sowie einen Hinweis auf den Fristbeginn und auf die Regelungen des Absatzes 1 Satz 2 enthält.
Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen nach Satz 1 obliegt dem Versicherer.
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht
1.bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,
2.bei Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
3.bei Versicherungsverträgen bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen, es sei denn, es handelt sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinn des § 312b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
4.bei Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinn des § 210 Absatz 2.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt ist, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
(4) Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist abweichend von Absatz 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung auch der in § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Pflichten.
(5) Die nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 zu erteilende Belehrung genügt den dort genannten Anforderungen, wenn das Muster der Anlage zu diesem Gesetz in Textform verwendet wird. Der Versicherer darf unter Beachtung von Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 in Format und Schriftgröße von dem Muster abweichen und Zusätze wie die Firma oder ein Kennzeichen des Versicherers anbringen.“ 

Die Folgen des Widerrufes sind in § 9 VVG geregelt: 
„Übt der Versicherungsnehmer das Widerrufsrecht nach § 8 Abs. 1 aus, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn der Versicherungsnehmer in der Belehrung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 auf sein Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen worden ist und zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt; die Erstattungspflicht ist unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erfüllen. Ist der in Satz 1 genannte Hinweis unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien zu erstatten; dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.“

Es genügt zur Wahrung der Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerrufs durch den Versicherungsnehmer. Der Widerruf muss direkt an die Versicherungsgesellschaft gerichtet sein. Adressat des Widerrufes ist der jeweilige Versicherer. 

Allgemeiner Haftungsausschluss und Datenschutz

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Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen ergeben, ist der Gerichtsstand Stade.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige
Bestimmung als vereinbart, welche die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.

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